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Hydra-Hilfsfonds

Mit dem Erlös aus dem 1. Hurenball in Berlin im Jahre 1988 gründete Hydra einen Hilfsfonds für Prostituierte, der sich heute aus Spenden zusammensetzt. Zweck des Hilfsfonds ist die Unterstützung von Sexarbeiter*innen bei Rechtsstreitigkeiten und bei individuellen Notfällen, soweit eine Förderung aus staatlichen und sonstigen Quellen ausgeschlossen ist. Darum ist der Hilfsfonds unterteilt in einen Rechtshilfefonds und einen Fonds für Individuelle Hilfen.

Rechtshilfe

Die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten ist beschränkt auf solche Fälle, in denen es um die Wahrung von Grundrechten und sozialen Schutzrechten der Sexarbeiter*innen geht. Die Person muss damit einverstanden sein, dass ihr Prozess öffentlich begleitet wird. Wer sich in einer solchen Situation befindet, kann sich an uns wenden.

Individuelle Hilfen

In Not geratene Sexarbeiter*innen können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen für Ausstiegshilfen, z.B. Mietkaution, Maklergebühren, Renovierung, Umzugskosten oder sonstige Notfälle.
Außerdem können Betreuer*innen von kranken Sexarbeiter*innen aus dem Hilfsfonds Auslagen erstattet bekommen, die aufgrund der Betreuung entstehen (z.B. Fahrtkosten, Kosten für kleine Geschenke, Kinokarten).
Die Entscheidung über eine Vergabe von Geldern aus dem Rechtshilfefonds trifft ein eigens gegründeter Beirat. Die Entscheidung über eine Vergabe von Geldern aus dem Fonds für Individuelle Hilfen trifft der Hydra-Vorstand.

Die Unterstützung erfolgt entsprechend der Vergaberichtlinien.

Bitte wendet Euch an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle telefonisch oder per E-Mail: kontakt@hydra-berlin.de

Spenden an den Hydra-Hilfsfonds

Spenden Sie an den Rechtshilfe- und Sozialfonds, damit wir auch weiterhin Sexarbeiter*innen in Notlagen und bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen können:

Hydra e.V.
IBAN: DE31 1002 0500 0003 0712 01
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft GmbH
Verwendungszweck: Hilfsfonds

Eine Spende an Hydra ist steuerlich abzugsfähig, bis 200 Euro reicht der Einzahlungsbeleg (Kontoauszug) als Nachweis.